Barrierefreiheit & Mobilität

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Ausgangslage

Laut dem ehemaligen Ministerpräsident Seehofer soll in Bayern bis 2023 Barrierefreiheit erreicht werden. Auch wenn der Landkreis Landsberg am Lech weit davon entfernt ist, gibt es vielerorts Bemühungen, die bauliche Barrierefreiheit voranzutreiben. Bauliche Barrierefreiheit betrifft sowohl den Bau bzw. Umbau von Gebäuden und Wohnraum als auch den öffentlichen Raum. Er bezeichnet „alle der Öffentlichkeit zugänglichen und von ihr genutz- ten Orte. […] Entscheidendes Merkmal ist, dass die Fläche für jeden und zu jeder Zeit frei zugänglich ist“. 2

Dabei kommt dem öffentlichen Raum eine besondere Bedeutung zu; so ist er ein Ort, „an dem das Leben [einer Gemeinde] stattfindet: Er hat soziale und kulturelle Bedeutung; er hat Aufenthaltsfunktion und ist Ort für öffentliche Veranstaltungen. Als Begegnungsort fördert er Kommunikation, Feste und Kunst, als Markt ist er Ort des Austausches von Waren und Dienstleistungen, als Verkehrsraum leistet er einen Beitrag zur Mobilität.“ 3

Oft wird Menschen mit Behinderung oder psychischen Beeinträchtigungen im öffentlichen Raum Unverständnis entgegengebracht. Das Problem sind die Barrieren in den Köpfen (Vorurteile, Ängste, Unsicherheit). Hier hilft Aufklärungsarbeit in Form von Informationsveranstaltungen, Berichte in Medien, Vertrauensaufbau, sozialraumorientierte Unterstützung und Begleitung.

Voraussetzung für eine bessere Teilhabe mobilitätseingeschränkter Menschen des öffentlichen (Verkehrs-) Raumes ist ein Überblick über barrierefreien Zugang zu Geschäften, Arztpraxen, Restaurants und Institutionen sowie zu barrierefreien öffentlichen Toiletten.

Ein barrierefreies Wohnumfeld und barrierefreier Wohnraum sind Voraussetzung, damit Menschen mit Behinderung ihr Leben selbstbestimmt gestalten können. Daher ist die Beschaffung barrierefreien (bezahlbaren) Wohnraums und barrierefreier Umbau von Bestand ein wichtiges Ziel dieses Handlungsfelds. Darüber hinaus spielt auch der barrierefreie Zugang zu Informationen eine wichtige Rolle für die Teilhabe. Die in den Arbeitstreffen erarbeiteten Bedarfe und Kritikpunkte stellen sich wie folgt dar:

2 und 3: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (2015)

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