Plakataktion

3 Plakate - 3 Inklusionsgedanken

Freizeit: Do mecht i o d´rbei sei = Da möchte ich auch mitmachen
Freizeit: Do mecht i o d´rbei sei =
Da möchte ich auch mitmachen

Fotos: Felix Baab
Arbeit: Des ka i o = Das kann ich auch
Arbeit: Des ka i o = Das kann ich auch
Blind für´s Leben = Wer ist blind?
Blind für´s Leben = Wer ist blind?

Gemeinsam Leben im Landkreis Landsberg am Lech

Die UN-Behindertenrechtskonvention erklärt Inklusion zum Menschenrecht. Es geht den Initiatoren dieser Plakataktion dabei um die selbstverständliche Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft. „Viele sind bereits auf dem Weg in ein inklusiveres Leben. Aber es gibt auch noch viel zu bewegen – vor allem in den Köpfen von uns Menschen“, betont Barbara Juchem, Beauftragte für Menschen mit Behinderung des Landkreis Landsberg.

Im Landkreis Landsberg leben Stand 31.12.2021 ca. 8500 Menschen mit einer Behinderung, das sind ca. 7% der Bevölkerung.

Der Inklusionsbeirat möchte Inklusion wieder verstärkt in den Alltag und in das Bewusstsein der Menschen bringen.

Die Plakataktion, welche momentan im gesamten Landkreis Landsberg zu sehen ist, will genau das erreichen. Durch Aufklärung wird versucht, Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern. Außerdem setzen wir Projekte um, in denen Menschen mit und ohne Behinderung selbstverständlich zusammenleben.

Unter der Federführung von Barbara Juchem haben sich Monika Groner (Grüne), Christoph Raab (Die Partei), Kurt Wacker (Parteilos), Ulla Schäfer (FDP) und Anja Charafeldin (Beirat für Menschen mit Behinderung) zusammengeschlossen und eine „Plakataktion mit Menschen mit und ohne Behinderung“ ins Leben gerufen.

Zunächst auf vier Wochen ausgelegt, startete das Projekt am 10. Oktober 2022, um auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen.

In einer Großplakataktion unter dem Motto „Gemeinsam Leben“ wurden drei verschiedene Motive auf Großplakaten über den gesamten Landkreis verteilt.

Wir Initiatoren danken Markus Wasserle für die Unterstützung beim Einholen der Genehmigungen bei den Gemeinden und allen Gemeinden und Privatpersonen, welche die Aufstellflächen zur Verfügung gestellt haben und der Koordinationsstelle Inklusion.

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