Inklusion - was heißt das?

Früher sprach man von Integration, heute von Inklusion – und dies aus gutem Grund. Integration heißt, etwas Kleineres in etwas Größeres einzupassen, einzugliedern oder einzubauen. Inklusion bedeutet, dass das Kleinere bereits Bestandteil des umfassenden Ganzen ist. Inklusion ist die selbstverständliche und chancengleiche Teilhabe an der Gesellschaft von Beginn an.

Rechtsgrundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche im März 2009 in Kraft getreten ist und seitdem geltendes Recht in Deutschland darstellt.

Wie alle Menschenrechtskonventionen ist die UN-BRK kein spezielles Recht für Menschen mit Behinderungen, sondern beschreibt die bereits existierenden und allgemein anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen.

Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren, die sie an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Somit ist eine inklusiv gestaltete Gesellschaft das zentrale Ziel der UN-BRK.

Der Landkreis Landsberg hat begonnen, sich auf den Weg einer inklusiven Gesellschaft zu machen. Dies erfordert sowohl personelle als auch finanzielle Mittel, sowie eine gelebte Gemeinschaft der Bürger und dies im Sinne einer weitgehenden Verantwortungsübernahme.

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