Thema 1: Was bedeutet Inklusion?
Alle Menschen sind verschieden.
Es gibt junge und alte Menschen.
Es gibt Menschen mit und ohne Behinderung.
Inklusion bedeutet:
Alle Menschen sollen überall
mitmachen können.
Sie sollen selber bestimmen,
wie sie leben möchten.
Und wo sie arbeiten möchten.
Jeder soll auch die Unterstützung bekommen, die er braucht.
Das ist ein Recht.
Das Recht steht in der
UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
ist ein Vertrag.
UN ist eine Abkürzung.
Und heißt auf deutsch: Vereinte Nationen.
Das sind viele Länder auf der Welt.
Diese Länder haben einen
Vertrag unterschrieben.
Es geht um die Rechte von
Menschen mit Behinderung.
Auch Deutschland hat den
Vertrag unterschrieben.
Deutschland muss sich an
den Vertrag halten.
Der Landkreis Landsberg am Lech hilft auch zum Thema Inklusion.
Deshalb gibt es die Arbeits-Stelle Inklusion
im Landratsamt Landsberg am Lech.
Das Fachwort heißt: Koordinations-Stelle. Die
Mitarbeiter von der Koordinations-Stelle
helfen bei Fragen zum Thema Inklusion.
Haben Sie Fragen?
Dann können Sie uns anrufen:
08191 – 129 12 74
Oder eine E-Mail schreiben:
Inklusion@LRA-LL.bayern.de