Bayernweite Erklärungen

Münchner Erklärung

Bei einem digitalen Jahrestreffen der Beauftragten auf kommunaler Ebene für die Belange von Menschen mit Behinderung im September 2020 tauschten sich die Kommunalen Behindertenbeauftragten mit dem Landesbehinderten-beauftragten über die Auswirkungen der Corona Pandemie für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen in Bayern aus.

Die Bayerische Staatsregierung hat, trotz einer Vielzahl an existenziellen Nöten und Problemen – in einer auch für sie beispiellosen Ausnahmesituation – an vielen Stellen gute und wichtige Entscheidungen für die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen zum Schutz ihrer Gesundheit getroffen. Dennoch haben viele von ihnen eine starke Mehrbelastung durch die Corona Pandemie erfahren.

Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen hatten teilweise über Monate keinen physischen Kontakt zu ihren Angehörigen. Es fehlte auch in vielen Einrichtungen an Personal, Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Zudem mussten aufgrund der Kontaktvermeidung Therapien und Unterstützungen entfallen, was für manche eine Rückentwicklung von mühsam erworbenen körperlichen, kognitiven und sozialen Fähigkeiten bedeutet. Personen, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, werden in Läden, in Gastronomiebetrieben, im ÖPNV und in anderen öffentlichen Einrichtungen teilweise diskriminiert und ausgeschlossen.

Forderungen der kommunalen Behinderten-beauftragten

Nun gilt es, aus den gemachten Erfahrungen schnell Lehren zu ziehen und – wo immer es notwendig ist – effektiv nachzubessern. Um in dieser und künftigen Krisen Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen nicht alleine zu lassen, sondern weiter zu entlasten, fordern die Beauftragten:

1. alle Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft auf, die Teilhabe und das Selbstbestimmungsrecht von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen und zu schützen. Menschen mit Behinderungen müssen in alle Entscheidungen, die sie betreffen, mit einbezogen werden.

2. die Staatsregierung auf, auf eine juristische Klärung zu den Ausnahmen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung hinzuwirken. Laut § 1 Abs. 2 der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind „Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer MundNasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, […] von der Trageverpflichtung befreit.“ Allerdings berufen sich viele öffentliche und private Dienstleistende auf das Hausrecht. Durch diese Rechtsunsicherheit und die bislang zuweilen unzureichende Bekanntmachung begründeter Ausnahmen sind viele Menschen mit Behinderungen Diskriminierungen und Anfeindungen ausgesetzt und in ihren Teilhaberechten massiv eingeschränkt.

3. die Staatsregierung und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit auf, für genügend Schutzkleidung und Desinfektionsmittel in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, für ambulant betreute Menschen mit Behinderungen, ihre Helferinnen und Helfer und für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Privathaushalt sowie deren Assistenzkräfte zu sorgen. Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass der entsprechende finanzielle Mehrbedarf für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger übernommen wird.

4. die Staatsregierung, die Bezirke und die Kommunen auf, dass an allen Schulen, Kindertagesstätten, Förderzentren, Schulvorbereitenden Einrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen eingegangen wird, für die Distanzunterricht und Distanzbetreuung nicht umsetzbar sind.

5. die Bezirke und Jugendämter auf, die Schulbegleitung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und evtl. Mehrkosten für Fahrten zu übernehmen. Dies betrifft insbesondere die uneingeschränkte Gewährung der Schulbegleitung auch während des Distanzunterrichts.

6. die Träger öffentlicher Gewalt und Einrichtungsträger auf, in allen Bereichen die digitale Grundversorgung zu sichern und wie in der BayEGovV gefordert, barrierefreie digitale Lösungen zur Verfügung zu stellen, auch für die Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen. Gerade in den Schulen, aber auch innerhalb der Staatsregierung muss das Prinzip der digitalen Barrierefreiheit noch deutlich konsequenter umgesetzt werden. Die Staatsregierung muss hier Vorbild sein.

7. die Staatsregierung, die Bezirke, die Kommunen und die bayerischen Medien auf, alle wichtigen Informationen in Bezug auf die Pandemie in Leichte Sprache und Gebärdensprache übersetzen zu lassen und zentral zur Verfügung zu stellen. Es dürfen hier keine Informationslücken entstehen. Insbesondere sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Corona-Hotline hinsichtlich der Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zu schulen. Außerdem sind bei Pressekonferenzen obligatorisch Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher einzusetzen.

8. die Träger von Krankenhäusern und die Krankenkassen auf, Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus bei Bedarf grundsätzlich Begleitung und Assistenz zuzugestehen und die Kosten zu übernehmen. Um den Betreuungsaufwand zu minimieren, sind viele Menschen mit kognitiven Einschränkungen während der Krise in den Kliniken sediert worden. Dieses Vorgehen ist eine Missachtung der Menschenrechte.

Die Münchner Erklärung in Leichter Sprache

Die Münchner Erklärung gibt es auch in Leichter Sprache. Bitte gehen Sie dafür auf die Internetseite des Bayerischen Behindertenbeauftragten. Dort können Sie die Erklärung in Leichter Sprache herunterladen.

 

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