Bildung & Erziehung

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Ausgangslage

Inklusion im Bereich Bildung und Erziehung bedeutet, dass alle Kinder gleichermaßen bestmögliche Förderung in ihrer Sprengelschule erhalten, unabhängig von unterschiedlichen Begabungen und Lernvoraussetzungen, verschiedener Herkunft und Sozialisation. Inklusiver Unterricht zeichnet sich durch ein hohes Maß an individualisierenden Lernmöglichkeiten aus, das heißt eine begabungsgerechte individuelle Förderung aller Kindergartenkinder bzw. Schülerinnen und Schüler in der Nähe des Wohnortes.

Bildung als lebenslanger Prozess beinhaltet aber auch das Lernen außerhalb institutioneller Einrichtungen (non-formale Bildung/informelles Lernen). Inklusion in Erziehung und Bildung erfordert darüber hinaus einen entsprechenden Personalschlüssel und im Zuge dessen eine gesicherte Finanzierung. Pädagogische Fachkräfte benötigen eine fachgerechte Ausbildung und entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung inklusiver Bildung in den Einrichtungen.

Seitens der Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung, bei Förderbedarf und psychischen Beeinträchtigungen bestehen viele Ängste, Vorurteile und Berührungsängste. Wie in allen Handlungsfeldern besteht daher auch im Bildungsbereich Bedarf an Aufklärung, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei muss darauf geachtet werden, dass einzelne Personen, Behinderungsarten und psychische Beeinträchtigungen nicht stigmatisiert werden.

Der Landkreis Landsberg am Lech bewegt sich mit kleinen Schritten zu einem inklusiven Bildungssystem. Es gibt beispielsweise die Inklusionsberatung an Schulen oder Sprechstunden für Lehrer mit Problemen. Auch macht sich der Landkreis auf den Weg Bildungsregion zu werden. Mit der Säule 3 „Kein Talent darf verloren gehen“ der Bildungsregion werden der Bestand, der Bedarf und die Ziele erarbeitet. Es geht darum, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Beeinträchtigungen und in Krisensituationen entsprechende Unterstützung erhalten.

Trotzdem besteht Konsens darin, dass die Umsetzung im Landkreis sehr unterschiedlich verfolgt wird und die Voraussetzungen bei weitem nicht erfüllt sind. Auch die Wahlmöglichkeiten der Eltern, in welchen Kindergarten bzw. auf welche Schule ihr Kind gehen kann, sind eingeschränkt. Schwierigkeiten zeigen sich auch bei den unterschiedlichen Kostenträgern.

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