Bildung & Erziehung
Ausgangslage
Inklusion im Bereich Bildung und Erziehung bedeutet, dass alle Kinder gleichermaßen bestmögliche Förderung in ihrer Sprengelschule erhalten, unabhängig von unterschiedlichen Begabungen und Lernvoraussetzungen, verschiedener Herkunft und Sozialisation. Inklusiver Unterricht zeichnet sich durch ein hohes Maß an individualisierenden Lernmöglichkeiten aus, das heißt eine begabungsgerechte individuelle Förderung aller Kindergartenkinder bzw. Schülerinnen und Schüler in der Nähe des Wohnortes.
Bildung als lebenslanger Prozess beinhaltet aber auch das Lernen außerhalb institutioneller Einrichtungen (non-formale Bildung/informelles Lernen). Inklusion in Erziehung und Bildung erfordert darüber hinaus einen entsprechenden Personalschlüssel und im Zuge dessen eine gesicherte Finanzierung. Pädagogische Fachkräfte benötigen eine fachgerechte Ausbildung und entsprechende Unterstützung bei der Umsetzung inklusiver Bildung in den Einrichtungen.
Seitens der Eltern von Kindern mit und ohne Behinderung, bei Förderbedarf und psychischen Beeinträchtigungen bestehen viele Ängste, Vorurteile und Berührungsängste. Wie in allen Handlungsfeldern besteht daher auch im Bildungsbereich Bedarf an Aufklärung, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit. Dabei muss darauf geachtet werden, dass einzelne Personen, Behinderungsarten und psychische Beeinträchtigungen nicht stigmatisiert werden.
Der Landkreis Landsberg am Lech bewegt sich mit kleinen Schritten zu einem inklusiven Bildungssystem. Es gibt beispielsweise die Inklusionsberatung an Schulen oder Sprechstunden für Lehrer mit Problemen. Auch macht sich der Landkreis auf den Weg Bildungsregion zu werden. Mit der Säule 3 „Kein Talent darf verloren gehen“ der Bildungsregion werden der Bestand, der Bedarf und die Ziele erarbeitet. Es geht darum, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung, Beeinträchtigungen und in Krisensituationen entsprechende Unterstützung erhalten.
Trotzdem besteht Konsens darin, dass die Umsetzung im Landkreis sehr unterschiedlich verfolgt wird und die Voraussetzungen bei weitem nicht erfüllt sind. Auch die Wahlmöglichkeiten der Eltern, in welchen Kindergarten bzw. auf welche Schule ihr Kind gehen kann, sind eingeschränkt. Schwierigkeiten zeigen sich auch bei den unterschiedlichen Kostenträgern.
Eltern müssen Bildung für ihre Kinder „hinterherlaufen“
Allgemein wurde beklagt, dass Eltern von Kindern mit Förderbedarf, Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen einen lebenslangen Kampf mit Behörden führen müssen. Im Bildungsbereich müsse man der „Bildung für die Kinder hinterherlaufen“. Ein großes Problem seien dabei die unklare Zuständigkeit, insbesondere von Kostenträgern. Betroffene beklagen, dass Kostenträger durch langandauernde Antragsverfahren Inklusion eher verhindern als ermöglichen. Um Kindern mit Förderbedarf die von ihnen benötigte Unterstützung zukommen zu lassen und Eltern frühestmöglich in ihrer Entscheidungskompetenz zu unterstützen, bedarf es eines klaren Überblicks über Förderangebote und entsprechender Beratungsmöglichkeiten.
Lösungsvorschläge
- Eltern von Kindern mit Behinderung und Förderbedarf benötigen klare Wegweiser. Beratungsmöglichkeiten müssen stärker publik gemacht werden
- Für ein inklusives Bildungssystem braucht es einfache Antragsverfahren und eine schnellere Umsetzung und Bewilligung der Anträge. Hierfür müssen entsprechende personelle Ressourcen geschaffen werden
- Handlungsempfehlungen sollen an die Landesregierung, den Bezirk und an die zuständigen Ämter im Landkreis weitergegeben werden
- Entlastungsangebote für Eltern z. B. Kinderbetreuung
- Ambulante Betreuungsmöglichkeiten für psychisch erkrankte Eltern mit Kindern. Dabei müssen beide Seiten berücksichtigt werden
Ansprechpartner
- Kultusministerium
- Sozialministerium
- Bezirk
- Schulamt
- Amt für Kinder und Jugendliche
- Frühförderstellen
- Kinderarztpraxen
- Koordinationsstelle Inklusion
Erfahrungen mit Inklusion: "Das Rad wird jedes Mal neu erfunden"
In den Arbeitsgruppen des Workshops wurde beklagt, dass jede Schule für sich ihre eigenen Erfahrungen mit den unterschiedlichsten Behinderungsarten und Fördernotwendigkeiten macht. Es gibt keine Möglichkeit, sich über Vorgehensweisen und Erfahrungen zu informieren bzw. auszutauschen. Alle Beteiligten würden von den Erfahrungen anderer Schulen profitieren. Besonders entscheidend ist ein positives Schulklima mit Fokus auf gelingendem Schülerverhalten. Hierbei ist es wichtig, die positiven Verhaltensweisen des Kindes stärker herauszuarbeiten und Lösungsvorschläge gemeinsam zu entwickeln.
Lösungsvorschläge
- Einrichten einer Plattform oder eines Qualitätszirkels, bei dem gute Beispiele, Probleme und Rückschritte offen kommuniziert und sich Lehrer und Schulleitungen austauschen können
- Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten sind wichtig
- „Best Practice Beispiele“ über gelungene Inklusion sollen immer wieder in der Presse veröffentlicht werden
- Einführung von Präventionsprogrammen zur Förderung der sozial-emotionalen Entwicklung für alle Schüler
- Einrichtung einer Kindersprechstunde (Kindern wird unter anderem die psychische Erkrankung der Eltern kindgerecht erklärt)
- Öffentlichkeitsarbeit (Transparenz und Bekanntmachung der Angebote)
Ansprechpartner
- Schulamt
- Schulen
- Einbeziehung der Eltern
- Koordinationsstelle Inklusion
Inklusion in Kindertagesstätten
In den Kindertagesstätten des Landkreises Landsberg am Lech ist grundsätzlich ein guter Wille und Engagement in Sachen Inklusion vorhanden. Beim Workshop bestand Konsens darüber, dass es mit der Inklusion „gut vorangehe“. Kinder kommen in der Regel mit Inklusion sehr gut zurecht, haben wenig Vorbehalte und sind liebevoll miteinander, wenn sie gut angeleitet werden. Dafür braucht es allerdings personelle Ressourcen, die im Zuge zunehmender Bürokratie nicht immer vorhanden sind. Auch die entsprechende Finanzierung des Personals und räumliche Gegebenheiten müssen gewährleistet sein.
Pädagogische Fachkräfte werden zum Thema Inklusion nicht bzw. nicht ausreichend ausgebildet. Praktika und Hospitationen finden im sonderpädagogischen Bereich selten statt. Eine inklusive Haltung und Erfahrungen der pädagogischen Fachkräfte sind jedoch Voraussetzung für ein inklusives Bildungssystem.
Lösungsvorschläge
- Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte zum Thema Inklusion
- Möglichkeiten der Hospitation, um den Umgang mit Behinderungsarten oder Verhaltensauffälligkeiten zu lernen und eine inklusive Haltung entwickeln zu können
- Notwendigkeit von Förderrichtlinien, um die Knappheit der Plätze besser zu regulieren
- In der Erzieherinnen- und Kinderpflegeausbildung müssen sonderpädagogische Inhalte und verschiedene Behinderungen und Erkrankungen gelehrt werden
Ansprechpartner
- Gemeinden
- Freie Träger
- Kirchen
- Koordinierende Kinderschutzstelle des Landkreises (KoKi)
- Koordinationsstelle Inklusion
Netzwerk und Kooperation
Die Zusammenarbeit und Kooperation zwischen beteiligten Akteuren und Familien mit förderbedürftigen Kindern ist oft schwierig und verbesserungsfähig.
Im Workshop zu diesem Handlungsfeld wurde vor allem die Notwendigkeit hervorgehoben, dass Eltern, Kita, Ärzte, Therapeuten und andere Fachstellen besser zusammenarbeiten.
Lösungsvorschläge
- Bessere Vernetzung und Abstimmung von allen am Prozess beteiligten Akteuren
- Hierfür müssen auch zeitliche Ressourcen und Räume zur Verfügung gestellt werden
- Starke Vernetzung, um Alternativen und Informationen auszutauschen. Treffen zwischen Kitas, Ärzten, Eltern und Frühförderstellen sind notwendig
- Aufbau eines Netzwerkes zum sozialen Kompetenztraining für Kinder mit Autismus
- Für freiberufliche Therapeuten und Ärzte gibt es keine Finanzierungsmöglichkeiten für Kooperationen und Vernetzungen. Finanzielle Mittel müssen für Austauschtreffen und Kooperationen zur Verfügung gestellt werden
Ansprechpartner
- Kindergärten
- Kinder- und Jugendhilfeplanung des Landkreises
- Koordinierende Kinderschutzstelle des Landkreises (KoKi)
- Amt für Kinder und Jugendliche
- Koordinationsstelle Inklusion
Schulbegleiter
Wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung benötigen manche Kinder und Jugendliche die Hilfe einer persönlichen Begleitperson, wenn sie eine Schule besuchen.
Die Aufgabe der Schulbegleiter ist es, den Kindern und Jugendlichen den Schulbesuch zu ermöglichen, die Teilhabe am schulischen Leben zu erleichtern und bei der Integration in den Klassenverband zu helfen.
Für die Genehmigung und Kostenübernahme eines Schulbegleiters sind je nach Behinderung der Landkreis oder der Bezirk zuständig. Diese fordern für eine Genehmigung unterschiedliche Dokumente. Dieser Behördenwirrwarr stellt für Betroffene (Eltern wie Schulen) eine unnötige Belastung dar.
Die Rolle und die Aufgabe eines persönlichen Schulbegleiters ist oft sehr eingeschränkt, das heißt, dass viele Schulbegleiter nur pflegerische Aufgaben übernehmen und nicht im Unterricht individuelle Hilfestellung geben dürfen. Kritisiert wird von den Beteiligten, dass ein Schulbegleiter ausschließlich als Unterstützung für den betreffenden Schüler agieren darf.
Hier wird gefordert, dass Schulbegleiter im Sinne einer Assistenz in der Klasse mitwirken, da so auch Selbstverantwortung und Eigeninitiative des begleiteten Schülers gefördert und gestärkt werden. Kritiker dieser Maßnahme befürchten, dass die persönliche Begleitung eher stigmatisierend wirkt als inklusiv.
Eigeninitiativen des begleiteten Schülers, so die Befürchtungen, könnten eher gebremst und erlernte Hilflosigkeit gefördert werden. Darüber hinaus ist die Frage, wie die Qualifizierung von Schulbegleitern aussehen könnte bzw. ob eine Professionalisierung überhaupt gewünscht ist.
Lösungsvorschläge
- Sinnvoll sind Formen der Schulbegleitung, die eher als Klassen- und Unterrichtsbezogene Assistenz konzipiert sind
- Dies muss auf Kultus- und Sozialministeriumsebene geklärt werden. Ein „Pool“ von Schulbegleitern soll den Schulen zur Verfügung stehen, die dann nach den Anforderungen der Schulen bzw. Klassen hinzugezogen werden können
- Qualifizierungsangebote für Schulbegleiter und Lehrkräfte sind erforderlich
- Reduzierung von großen Klassen in kleine Klassengrößen, um besser individuell helfen zu können
Ansprechpartner
- Kultusministerium
- Sozialministerium
- Bezirk
- Schulamt
- Schulen
- Lehrkräfte
- Amt für Kinder und Jugendliche
- Eltern
- Koordinationsstelle Inklusion
Schulische Bildung: Inklusion geht alle an
Es gibt Schulen im Landkreis, die mit und ohne dem Profil Inklusion versuchen, in ihrem Rahmen Inklusion umzusetzen. Andere Schulen stehen der Inklusion von Kindern mit hohem sonderpädagogischem Förderbedarf skeptisch gegenüber und verweisen an die betreffenden Schulen.
In einem inklusiven Bildungssystem soll Inklusion grundsätzlich stattfinden, ohne dass eine Schule einem bestimmten Profil zugeordnet wird. Inklusion soll bedeuten, dass jedes Kind und jeder Schüler die Möglichkeit erhält, sich wohnortnah einschulen zu lassen. Dass das Bildungssystem sich hier grundsätzlich auch ändern muss, ist Voraussetzung.
Lösungsvorschläge
- Für alle Schulen des Landkreises soll es verpflichtend sein, an Inklusionsveranstaltungen mit mindestens einem Vertreter der Schule teilzunehmen
- Für den Besuch von Veranstaltungen zu Inklusionsthemen sollen Lehrer diese als Fortbildung geltend machen können
- Für alle Schulen soll Inklusion selbstverständlich sein und umgesetzt werden ohne das Siegel Inklusion
- Neben Informationen bedarf es ganz konkreter Hilfen um inklusiv beschulen zu können
- Zur Unterstützung des Kindes, der Integration aller Kinder, der Hilfestellung von lernschwachen Kindern muss in jeder Klasse eine 2. Person (Heilpädagoge, Sonderpädagoge oder Sozialpädagoge) verpflichtend eingesetzt werden
- Für individuelle Förderplanung in der Schule benötigt es Sonderpädagogen an jeder Schule, um Förderkonzepte für den Schüler individuell zu planen und fortlaufend weiter zu entwickeln. Sie müssen auch zur Psychoedukation und Beratung der Lehrkräfte und zur individuellen und kleingruppenspezifischen Förderung des auffälligen bzw. behinderten Kindes und Schülers eingesetzt werden.
Ansprechpartner
- Kultusministerium
- Schulamt
- Schulen
- Inklusionsberatung
- Koordinationsstelle Inklusion
Therapeutische Angebote in der KITA
Kinder mit Förderbedarf haben häufig die Möglichkeit, in der Kita von einem Therapeuten betreut zu werden. So besteht die Möglichkeit, logopädische, ergotherapeutische oder heilpädagogische Behandlungen in der Kita durchzuführen. Hierzu werden die jeweiligen Kinder aber aus der Gruppe genommen, die Therapeuten arbeiten exklusiv.
Lösungsvorschläge
- Sensibilisierung für inklusives Handeln in den Kitas und Einbettung therapeutischer Maßnahmen; je nach Behandlungsbedarf oder Schwere der Erkrankung bzw. Behinderung bedarf es individueller Einzelförderung und zusätzlicher Therapie in einer Kleingruppe
Ansprechpartner
- Kindergärten
- Koordinierende Kinderschutzstelle des Landkreises (KoKi)
- Koordinationsstelle Inklusion
Übergang Kindergarten – Schule
Der Übergang vom Kindergarten zur Schule stellt sich seitens der Beteiligten als recht positiv dar. Die Zusammenarbeit mit und zwischen den unterschiedlichen Institutionen läuft gut. Auch welche Schulform für welches Kind geeignet ist, wird zusammen mit Eltern, Erziehern und Fachkräften überlegt. Wenn man die Einrichtungen als eigenständigen Bereich betrachtet, dann funktioniert generell Inklusion im Kindergarten besser, da hier die Voraussetzungen gegeben sind (kleine Gruppen, extra Fachkraft etc.) als im schulischen Bereich. Inklusion in der Schule ist dagegen sehr schwierig. Es gibt zu große Klassen, spezielle Ausbildungen für Lehrer fehlen und Kinder sind frustrierter, da zu viel Druck auf sie ausgeübt wird. Neben den fehlenden Fachkräften und Schulungen für Lehrer werden die fehlenden Räumlichkeiten beklagt. Auch der Betreuungsschlüssel passt nicht, um Inklusion gezielt und sinnvoll in der Schule zu praktizieren.
Um Inklusion optimal umsetzen zu können, fehlen finanzielle Mittel in allen Bereichen (zusätzliches Fachkräftepersonal, Ausstattung von Räumlichkeiten, Schulungen und Fortbildungen für Pädagogen usw.).
Eine zusätzliche Schwierigkeit zeichnet sich sowohl in Kindergärten als auch in Schulen durch „versteckte Inklusionskinder“ ab, das heißt nicht diagnostizierte, aber (verhaltens-) auffällige Kinder oder diagnostizierte Kinder, die noch nicht in einem geeigneten Gruppensetting sind. Die Förderung dieser Kinder ist daher schwierig bzw. nicht möglich.
An Inklusion darf im Bildungsbereich nicht gespart werden.
Lösungsvorschläge
- Der Austausch zwischen Kindergarten, Schule und weiteren Institutionen ist wichtig und bringt den Gedanken der Inklusion voran
- Aufbau eines runden Tisches im Einschulungsprozess mit Kindergarten, Schule, Therapeuten und Schulbegleiter als feste Struktur
- Kleine Klassengrößen, mehr Stunden für Personal, zusätzliche ausgebildete Fachkräfte oder Fortbildungen sind Voraussetzungen, um Inklusion im Kindergarten, in der Schule und in Kooperation mit Kindergarten und Schule gut umsetzen zu können
- Mehr Stunden für Lehrkräfte für Kooperation mit Kindergarten
- Es wird gefordert, dass Eltern mit Inklusionskinder rechtlich verpflichtet werden die Schule zu informieren, um das Kind optimal weiter entwickeln zu können
- Lehrer sollen mit Förderkindern nicht alleine gelassen werden. Eine zweite Person oder sogar ein Erzieher in der Klasse werden gefordert
- Sprachförderer für Kindergärten
- Wahlmöglichkeiten für alle Schularten mit fundierter, fachlicher Beratung
Ansprechpartner
- Kultusministerium
- Sozialministerium
- Bezirk
- Schulamt
- Amt für Kinder und Jugendliche
- Kindergärten
- Schulen
- Eltern
- Koordinationsstelle Inklusion
Übergang Schule – Beruf
Der Übergang von Schule ins Berufsleben wird von den Beteiligten des Workshops als problematisch angesehen.
Die Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse (Förderschulabschluss vs. Mittelschulabschluss vs. ohne Abschluss) erschwert den Einstieg für Jugendliche mit Förderbedarf in die Berufswelt. Außerdem ist die Suche nach Praktikumsplätzen und die Erreichbarkeit von Unternehmen oft sehr schwierig. Auch ist das Leistungsniveau auf einer Regelschule sehr hoch, so dass Inklusionsschüler und Jugendliche mit auffälligem Verhalten sich schwertun und demotiviert werden. Hinzu kommt, dass einige junge Menschen mit seelischen, geistigen oder körperlichen Einschränkungen eine Ausbildung, ein Praktikum bzw. Studium teilweise nicht schaffen können, da lebenspraktische Fähigkeiten wie Selbstorganisation, Terminplanung und soziale Kompetenzen fehlen.
Was beim Übergang von Schule in den Beruf gut funktioniert, ist die Zusammenarbeit mit Förderschulen und dem mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSD).
Alle Beteiligten sind sich auch einig, dass Inklusion in Förderschulen besser funktioniert als in der Regelschule. Der Bedarf ist groß und deshalb darf an Bildung und am beruflichen Einstieg nicht gespart werden. Erst durch Informationen, Förderungen, Interessensgewinnung oder durch Kommunikation miteinander kann Inklusion gelingen.
Dies bestätigt auch folgender statistischer Überblick im Landkreis Landsberg am Lech: Im Schuljahr 2015 – 2016 gab es im Landkreis Landsberg am Lech 53 Absolventen an den dort ansässigen Förderschulen. 20 von diesen erwarben einen erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt (FSP) Lernen. Davon erwarben 7 einen Mittelschulabschluss (ohne Quali). Weitere 26 Schüler verließen die Förderschule ohne einen Abschluss.
Zur Förderung der beruflichen Bildung bzw. Berufswahl und -ausbildung führt die Bundesagentur für Arbeit unterschiedliche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen durch. Hierzu zählt u. a. die Gewährung von Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen. Im Juli 2016 erhielten insgesamt 8 Personen im Landkreis Landsberg am Lech entsprechende Leistungen.
Lösungsvorschläge
- Informationen für Schulen, Eltern, Institutionen müssen gebündelt auf verschiedenen Kanälen erfolgen z. B. in Form einer Broschüre oder als Wegweiser auf einer Homepage
- Bekanntmachung der relevanten Beratungsstellen
- Das Ausbildungssystem muss für Inklusionskinder bzw. junge Menschen einfacher und durchlässiger gestaltet sein
- Veröffentlichung von „Best Practice Beispielen“ und Vorstellung aller beteiligten Institutionen und Unternehmen
- Infos an Betriebe und Werbung dafür eine „abgespeckte“ Ausbildungsvarianten anzubieten, z. B. Werker (MAN), konkrete Anfrage an Innungen und Kammern
- Vorstellung der Schulen (Förder-, Berufsschulen), der Unternehmen, Agentur für Arbeit, z. B. auf der Ausbildungsmesse
- Ausbau der Begleitung durch den mobilen sonderpädagogischen Dienst (MSD), die regelmäßige Beratung muss erweitert werden
- Kleinere Klassen und zusätzliche Fachkräfte sind in den Klassen erforderlich. Schüler mit Widerstand können besser gefördert und begleitet werden und fallen nicht aus dem System heraus
Ansprechpartner
- Agentur für Arbeit
- Jobcenter
- Unternehmen
- Integrationsfachberatung
- Jugendsozialarbeit
- Koordinationsstelle Inklusion