Leben & Wohnen
Ausgangslage
Unter dem Handlungsfeld Leben und Wohnen wurden Aspekte zum Thema Wohnraum und Wohnumgebung ebenso genannt wie Aspekte der Freizeitgestaltung und Teilhabe am öffentlichen Leben.
Menschen mit Behinderung sollen laut UN-Behindertenrechtskonvention gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können, das heißt, sie haben das Recht, „ihren Aufenthaltsort zu wählen. Sie sollen weiterhin entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben und sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.“ Durch gemeindenahe Unterstützungsdienste bis hin zur persönlichen Assistenz soll gewährleistet sein, dass das Leben in der Gemeinschaft gefördert und Ausgrenzung und Isolation von Menschen mit Behinderung vermieden werden.
Die derzeitige angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis lässt allerdings wenig Spielraum für alternative Wohnformen. Folgende Probleme wurden seitens der Teilnehmer bei den Arbeitstreffen benannt:
Bedarf an alternativen Wohnformen
Alternative Wohnformen ermöglichen Menschen mit Behinderung und psychischer Beeinträchtigung, relativ autonom zu leben. Neben stationären und teilstationären Wohnformen gibt es auch immer mehr ambulante Betreuungen (mit individueller Betreuungsfrequenz) und alternative Wohnformen wie z. B. Wohngemeinschaften von Menschen mit und ohne Behinderung. Individuelle Bedürfnisse müssen dabei berücksichtigt und ein breites Spektrum an Angeboten zur Verfügung gestellt werden, denn nicht jeder kann gleichermaßen gleiche Angebote nutzen.
Lösungsvorschläge
- Das Wohnen in einer Gastfamilie kann für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Familienanschluss eine attraktive Alternative darstellen. Ein Anreiz für Familien, einen Menschen mit Behinderung aufzunehmen, kann das Betreuungsgeld sein
- Eine solche Wohnform muss beworben und gute Beispiele müssen in der Presse veröffentlicht werden (Öffentlichkeitsarbeit)
Ansprechpartner
- Amt für Kinder und Jugendliche
- Offene Hilfen bzw. Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Koordinationsstelle Inklusion
Mangel an bezahlbarem Wohnraum
Menschen mit Behinderungen und psychischen Beeinträchtigungen haben im Landkreis Landsberg am Lech zahlreiche Möglichkeiten, selbstbestimmt und autonom zu leben. Neben stationären und teilstationären Wohnformen gibt es auch immer mehr ambulante Betreuungen und alternative Wohnformen. Problematisch stellt sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt dar. So haben es Menschen mit Behinderung schwerer, geeigneten und vor allem bezahlbaren Wohnraum zu finden, ganz zu schweigen von barrierefreien Wohnungen. Große Wohnungen stehen eher noch zur Verfügung, es fehlt aber an Wohnungen für Alleinstehende.
Auf der einen Seite gibt es betreute Wohngemeinschaften bzw. betreutes Einzelwohnen. Allerdings ist der Bedarf größer als Plätze vorhanden sind. Auf der anderen Seite fehlt bezahlbarer kleinräumiger Wohnraum, um Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Lösungsvorschläge
- Bau von Wohnungen im Landkreis
- • Förderung von Mehrgenerationenhäusern
- • Bei zukünftigen Bauvorhaben muss noch mehr für Barrierefreiheit sensibilisiert werden
- • Im Betreuten Wohnen sollte die Altersgrenze abgeschafft werden, um auch
- Menschen mit Behinderung diese Wohnform zu ermöglichen
- Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ soll unterstützt werden
- Sensibilisieren von Vermietern, um Wohnraum für alle Menschen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen
- Einrichtung einer „Krisenpension“, um in Notsituationen über einen längeren Zeitraum Schutz zu erhalten
- Installation einer Wohnungsbörse für alle Bedürftigen
- Nachbarschaftshilfe über das Ehrenamt
Ansprechpartner
- Landkreis Landsberg am Lech
- Wohnbaugesellschaften
- Mieterbund
- Haus- und Grundbesitzerverein
- Koordinationsstelle Seniorenpolitisches Gesamtkonzept
- Koordinationsstelle Inklusion