Leben & Wohnen

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Ausgangslage

Unter dem Handlungsfeld Leben und Wohnen wurden Aspekte zum Thema Wohnraum und Wohnumgebung ebenso genannt wie Aspekte der Freizeitgestaltung und Teilhabe am öffentlichen Leben.

Menschen mit Behinderung sollen laut UN-Behindertenrechtskonvention gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können, das heißt, sie haben das Recht, „ihren Aufenthaltsort zu wählen. Sie sollen weiterhin entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben und sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.“ Durch gemeindenahe Unterstützungsdienste bis hin zur persönlichen Assistenz soll gewährleistet sein, dass das Leben in der Gemeinschaft gefördert und Ausgrenzung und Isolation von Menschen mit Behinderung vermieden werden.

Die derzeitige angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis lässt allerdings wenig Spielraum für alternative Wohnformen. Folgende Probleme wurden seitens der Teilnehmer bei den Arbeitstreffen benannt:

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